bAV Rechengrößen 2018
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Bemessungsgrenzen für 2018
Fachinformationen - betriebliches Versorgungswerk
Arbeitshilfen für den deutschen Mittelstand - Michael Schramm bAV Ökonom (ebs) aus Waldenburg BW
Michael Schramm bAV Ökonom (epaubs) Waldenburg betriebliche Altersversorgung bAV Unterstützungskasse pauschaldotierte Unterstützungskasse Allianz Versicherung
Rechengrößen
Kundeninformation
Liquidität durch betriebliches
Versorgungswerk
Die Pensionskasse/
Direktversicherung
Die rückgedeckte
Pensionszusage/
Pensionsfonds
Die rückgedeckte
Unterstützungskasse
Arbeitgeberhaftung
Pensionskasse
Praxisinformationen
© Michael Schramm bAV Ökonom (ebs)
Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr.
pauschaldotierte Unterstützungskasse ein idealer Weg zum eigenen Versorgungswerk
01.01.2018
Neuerungen im Betriebsrenten-
gesetz (BetrAVG)
Neu
Betriebsrentenstärkungsgesetz
mehr
Beitragssatz PSVaG 2017
Der Beitragssatz für 2017 steht fest.
Der Aufsichtsrat des PSVaG hat bei seiner Sitzung am 07.11.2017
den vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz von 2,00 Promille
zugestimmt. Ein Vorschuss für 2018 wird vorerst nicht erhoben.
Die Höchstgrenze einer Leistung durch den PSVaG ist in
§ 7 Abs. 3 BetAVG geregelt. Sie beträgt maximal das dreifache der
maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
(siehe unten)
Beitragssätze Kranken- und Pflegeversicherung 2018
Krankenversicherung(allg.)
14,60%
Krankenversicherung Zusatzbeitrag vollständige Übersicht
Pflegeversicherung
2,55%
Zusatz für Kinderlose
0,25%
Entgeltumwandlung, geförderte Höchstbeträge
Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds
§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
260 € mtl. bzw. 3.120 € p.a. (steuer- und sozialversicherungsfrei)
(Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag zusammen)
plus 260 € mtl. bzw. 3.120 € p.a. (steuerfrei)
minus dem tatsächlichen Beitrag aus pauschalbesteuerter
Direktversicherung (Altzusage nach 40b EStG bis 31.12.2004)
max. pro Arbeitnehmer 1.752 € p.a. oder Durchschnittsbildung
2.148 € p.a.
Unterstützungskasse / Pensionszusage
§ 4d und § 6a EStG
in unbegrenzter Höhe steuerfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Entgeltumwandlung 260 € mtl. bzw. 3.120 € p.a. sozialversicherungsfrei
vollständige Übersicht
Betriebliche Altersversorung, Michael Schramm bAV Ökonom aus Waldenburg über betriebliche Versorgungswerke,
das Betriebsrentenstärkungsgesetz (Sozialparnermodell) und andere Möglichkeiten der bAV.