Rechengrößen & Kennzahlen bAV_2023

Geförderte Höchstbeträge 2023

hier Rechengrößen 2024

Unterstützungskasse / Pensionszusage

§ 4d EStG und § 6a EStG
  • Beiträge unbegrenzt steuerfrei für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer
  • Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei für den Arbeitgeber
  • Beiträge bis 4% BBG (292 € p.M. bzw. 3.504 € p.a.) sozialversicherungsfrei bei Entgeltumwandlung        (§ 14 Abs. 1 SGB IV /Arbeitsentgelt) 

Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds

§ 3.63 EStG  und  § 1 Nr.9 SvEV
  • Beiträge bis 4% BBG (292 € p.M. bzw. 3.504 € p.a.) steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen (Arbeitgeberbeiträge werden zuerst berücksichtigt)
  • zusätzliche Beiträge bis weitere 4% BBG (292 € p.M. bzw. 3.504 € p.a.) steuerfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen
  • Besonderheiten für Altzusagen nach § 40b EStG

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2023

Rentenversicherung West

  •   7.300 € monatlich
  • 87.600 € jährlich

Rentenversicherung Ost

  •   7.100 € monatlich
  • 85.200 € jährlich

Kranken-/ Pflegeversicherung

  •   4.987,50 € monatlich
  • 59.850,00 € jährlich

Bezugsgrößen Sozialversicherung 2023

§ 18 Abs.1 SGB IV (West)

  •   3.395 € monatlich
  • 40.740 € jährlich

§ 18 Abs.1 SGB IV (Ost)

  •   3.290 € monatlich
  • 39.480 € jährlich

§ 226 Abs.2 SGB V

  • Keine Beiträge für Kranken-versicherung aus Betriebsrente bis 169,75 € pro Monat.                           (1/20 der monatlichen Bezugsgrenze) 20.370 € bei Kapitalleistung

Abfindungshöchstgrenze § 3 Abs.2 BetrAVG 2023

Grenzwert West 2023 =  33,95 € bei Rente bzw. 4.074 € bei Kapitalzahlung
Grenzwert Ost 2023 =  32,90 € bei Rente bzw. 3.948 € bei Kapitalzahlung

Beitragssatz PSVaG

Beitragssatz 2020 beträgt 4,20 Promille
Beitragssatz 2021 beträgt 0,60 Promille
Beitragssatz 2022 beträgt 1,80 Promille
Beitragssatz für Pensionskassen 2022 beträgt 1,50 Promille
(langjähriges Mittel des Beitragssatz beträgt 2,70 Promille)

Qualifizierte Beratung
für mittelständische Unternehmen

Der BVMW informiert auf seiner Homepage:
"Der Mittelstand BVMW setzt sich seit über 40 Jahren für den Erhalt und die Stärkung mittelständischer Unternehmen ein. 
Ein wichtiger Faktor dabei ist die Unternehmensberatung. Deswegen hat der BVMW das Beraternetzwerk Mittelstand gegründet. Dies soll Unternehmern als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Beratern dienen."
Link zum BVMW
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