Beiträge bis 4% BBG (322€p.M.
bzw. 3.864 € p.a.) steuer- und sozialversicherungsfrei
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen (Arbeitgeberbeiträge werden zuerst berücksichtigt)
zusätzliche
Beiträge bis weitere 4% BBG (322 € p.M.
bzw. 3.864 € p.a.) steuerfrei
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen
Besonderheiten für Altzusagen nach § 40b EStG
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2025
ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenzen Bundeseinheitlich
Rentenversicherung
8.050 € monatlich
96.600 € jährlich
Kranken-/ Pflegeversicherung
5.512,50 € monatlich
66.150,00 € jährlich
Bezugsgrößen Sozialversicherung 2025
ab 2025 sind die Bezugsgrößen Bundeseinheitlich
§ 18 Abs.1 SGB IV
3.745 € monatlich
44.940 € jährlich
§ 226 Abs.2 SGB V
Keine Beiträge für Kranken-versicherung aus Betriebsrente bis 187,25 € pro Monat.(1/20 der monatlichenBezugsgrenze)22.470 € bei Kapitalleistung
Abfindungshöchstgrenze § 3 Abs.2 BetrAVG 2025
Grenzwert 2025 = 37,45 € bei Rente
bzw. 4.494 € bei Kapitalzahlung
Beitragssatz PSVaG
Beitragssatz 2021 beträgt 0,60 Promille
Beitragssatz 2022 beträgt 1,80 Promille
Beitragssatz 2023 beträgt 1,90 Promille
Beitragssatz für Pensionskassen 2023 beträgt 1,50 Promille
(langjähriges Mittel des Beitragssatz beträgt 2,70 Promille)
Qualifizierte Beratung
für mittelständische Unternehmen
Der BVMW informiert auf seiner Homepage:
"Der Mittelstand BVMW setzt sich seit über 40 Jahren für den Erhalt und die Stärkung mittelständischer Unternehmen ein.
Ein wichtiger Faktor dabei ist die Unternehmensberatung. Deswegen hat der BVMW das Beraternetzwerk Mittelstand gegründet. Dies soll Unternehmern als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Beratern dienen."