von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater
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17 Nov., 2022
Am 16.11.2022 hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, den Beitragssatz für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Beitragssatz von 1,80 Promille ist zwar gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegen, gegenüber dem langjährigen Mittel in Höhe von 2,70 Promille aber nach wie vor sehr moderat. Für Pensionskassen ist der Beitragssatz 2022 wesentlich gefallen. Er beträgt jetzt "nur" 1,50 Promille gegenüber 3,00 Promille im Vorjahr. Für die jetzt rund 101.000 beitragspflichtigen Mitglieder ist die Mitteilung sehr erfreulich und sorgt für weitere finanzielle Spielräume. Ausschließlicher Zweck des PSVaG ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der PSVaG die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Abgesichert werden betriebliche Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen, Unterstützungskassen-, Pensionsfonds- und Pensionskassenzusagen sowie in bestimmten Fällen Zusagen über eine Direktversicherung (§ 7 BetrAVG).