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Erneuerung > betriebliches Versorgungswerk 4.0
Die betriebliche Altersversorgung hat sich in viele Unternehmen fast unbemerkt "eingeschlichen" und tief in die Prozesse der Personalarbeit "eingenistet". Seit dem 01.01.2002 haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (§ 1a Abs.1 BetrAVG). Seit 01.01.2022 gilt der Arbeitgeberpflichtzuschuss für Bestandsverträge.
Unternehmen sollten dringend
"W-Fragen" stellen.
Warum
haben wir es unseren Mitarbeitern erlaubt, mit Versicherungsvertretern Verträge abzuschließen, deren Inhalt nicht genau bekannt ist und für die wir als Unternehmen nach § 1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG trotzdem haften?
Welche
Auswirkungen hat es, wenn Versicherungen Betriebsrenten (Rentenfaktoren) kürzen oder der Garantiezins mehrfach reduziert wurde?
Warum
entscheidet nicht unser Unternehmen über Mittelverwendung, Anlagestrategie, Haftungskonsequenzen?
Warum sollte bei der Entgeltumwandlung dringend geprüft werden, ob es Alternativen zu Versicherungsprodukten gibt?
Warum
steigen die Kosten für die bAV durch gesetzlichen Pflichtzuschuss und erhöhte Verwaltungskosten, ohne dass unser Unternehmen einen zusätzlichen Nutzen generiert?
Was
sind die Alternativen?
Die RPUK Dienstleistung GmbH unterstützt Unternehmen den Prozess der Erneuerung in Sachen bAV voranzutreiben, vorhandene Systeme zu hinterfragen und konsequent zu transformieren! Unternehmen und deren Belegschaft haben beispielsweise mit einem eigenen betrieblichen Versorgungswerk alle Möglichkeiten!