Im Haus die eigene Bank
Finanzkrise, Coronakrise, Energiekrise...
Unternehmen stehen vor permanenten Herausforderungen, oft geht es um Liquidität.
Die betriebliche Altersversorgung kann hier ein entscheidender Faktor sein. Seit 2002 besteht in Deutschland für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Fast überall nutzen Mitarbeiter die Entgeltumwandlung. Dadurch verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Einkommens und stellen diese Liquidität ihren Arbeitgebern zur freien Verfügung. Statt diese Liquidität im Unternehmen sinnvoll zu nutzen, werden vielerorts Beiträge an externe Versorgungskassen und Versicherungsunternehmen bezahlt. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung kann mit einem betrieblichen Versorgungswerk so umgesetzt werden, dass die durch die Entgeltumwandlung gewonnene zusätzliche Liquidität im jeweiligen Unternehmen uneingeschränkt genutzt wird.