Beiträge bis 4% BBG (302€p.M.
bzw. 3.624 € p.a.) steuer- und sozialversicherungsfrei
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen (Arbeitgeberbeiträge werden zuerst berücksichtigt)
zusätzliche
Beiträge bis weitere 4% BBG (302 € p.M.
bzw. 3.624 € p.a.) steuerfrei
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen
Besonderheiten für Altzusagen nach § 40b EStG
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2024
Rentenversicherung West
7.550 € monatlich
90.600 € jährlich
Rentenversicherung Ost
7.450 € monatlich
89.400 € jährlich
Kranken-/ Pflegeversicherung
5.175,00 € monatlich
62.100,00 € jährlich
Bezugsgrößen Sozialversicherung 2024
§ 18 Abs.1 SGB IV (West)
3.535 € monatlich
42.420 € jährlich
§ 18 Abs.1 SGB IV (Ost)
3.465 € monatlich
41.580 € jährlich
§ 226 Abs.2 SGB V
Keine Beiträge für Kranken-versicherung aus Betriebsrente bis 176,75 € pro Monat. (1/20 der monatlichen Bezugsgrenze) 21.210 € bei Kapitalleistung
Abfindungshöchstgrenze § 3 Abs.2 BetrAVG 2024
Grenzwert West 2024 = 35,35 € bei Rente
bzw. 4.242 € bei Kapitalzahlung
Grenzwert Ost 2024 = 34,65 € bei Rente
bzw. 4.158 € bei Kapitalzahlung
Beitragssatz PSVaG
Beitragssatz 2021 beträgt 0,60 Promille
Beitragssatz 2022 beträgt 1,80 Promille
Beitragssatz 2023 beträgt 1,90 Promille
Beitragssatz für Pensionskassen 2023 beträgt 1,50 Promille
(langjähriges Mittel des Beitragssatz beträgt 2,70 Promille)
Qualifizierte Beratung
für mittelständische Unternehmen
Der BVMW informiert auf seiner Homepage:
"Der Mittelstand BVMW setzt sich seit über 40 Jahren für den Erhalt und die Stärkung mittelständischer Unternehmen ein.
Ein wichtiger Faktor dabei ist die Unternehmensberatung. Deswegen hat der BVMW das Beraternetzwerk Mittelstand gegründet. Dies soll Unternehmern als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Beratern dienen."