Home
Über uns
Grundlagen bAV
Dienstleistungen
Versorgungswerk
News
Workshop bAV
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Ihr Partner für Transformation in der betrieblichen Altersversorgung
Durchführungswege bAV
Die Durchführungswege der bAV
Unterstützungskasse
§ 1b Abs.4 BetrAVG
rechtsfähige Versorgungseinrichtung
kein Rechtsanspruch auf Leistung
Kapital- oder Rentenleistungen
Zuwendungen gemäß § 4d EStG steuerfrei
bei Leistungsbezug Steuer gemäß
§ 19 Abs.1 Nr.2 EStG
Kapitalleistungen Privileg nach § 34 Abs.1 EStG
unbegrenzt Sozialversicherungsfrei
bei Entgeltumwandlung bis 4% BBG
Absicherung über PSVaG
Optimales Finanzierungsinstrument für Unternehmen
Vorteil:
kollektives System
maximale Flexibilität
kein direkter Bilanzausweis
Nachteil:
Lastwert muss im Bilanzanhang ausgewiesen werden
Pensionszusage / Direktzusage
§ 1 Abs.1 Satz 2 BetrAVG
unmittelbar über den Arbeitgeber
Kapital- oder Rentenleistungen
interne Finanzierung durch Rückstellungsbildung gemäß § 6a EStG
unbegrenzt steuerfrei
bei Leistungsbezug Steuer gemäß § 19 Abs.1 Nr.2 EStG
Kapitalleistung Privileg nach § 34 Abs.1 EStG
unbegrenzt Sozialversicherungsfrei
bei Entgeltumwandlung bis 4% BBG
Absicherung über PSVaG
Optimales Finanzierungsinstrument für Unternehmen
Vorteil:
maximale Flexibilität
Nachteil:
Personenbezogen
Verpflichtung muss in der Bilanz ausgewiesen werden
Direktversicherung
§ 1b Abs.2 BetrAVG
Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Rechtsanspruch auf Leistung
lebenslange Rente, alternativ Kapitalauszahlung (Wahlrecht unmittelbar vor Renteneintritt)
Beiträge gemäß § 3 Nr.63 EStG bis 8% BBG Steuerfrei
Leistungsbezug Besteuerung nach § 22 Nr.5 EStG
Sozialversicherungsfrei bis 4 % BBG
Förderung nach § 10a EStG möglich
Absicherung über PSVaG nur im Ausnahmefall
Pensionskasse
§ 1b Abs.3 BetrAVG und § 232 VAG
rechtsfähige Versorgungseinrichtung
Rechtsanspruch auf Leistung
lebenslange Rente, alternativ Kapitalauszahlung, (Wahlrecht unmittelbar vor Renteneintritt)
Beiträge gemäß § 3 Nr.63 EStG bis 8% BBG Steuerfrei
Leistungsbezug Besteuerung nach § 22 Nr.5 EStG
Sozialversicherungsfrei bis 4% BBG
Förderung nach § 10a EStG möglich
Absicherung über PSVaG, soweit nicht im Sicherungsfonds Protektor organisiert oder ZVK
Pensionsfonds
§ 1b Abs.3 BetrAVG und § 236 VAG
rechtsfähige Versorgungseinrichtung
Rechtsanspruch auf Leistung
lebenslange Rente oder Teilkapitalisierung möglich
Beiträge gemäß § 3 Nr.63 EStG bis 8% BBG Steuerfrei
Leistungsbezug Besteuerung nach § 22 Nr.5 EStG
Sozialversicherungsfrei bis 4 % BBG
Förderung nach § 10a EStG möglich
Absicherung über PSVaG
Zur Auslagerung von Pensionszusagen und als Sozialpartnermodell besonders geeignet!
Sozialpartnermodell
§ 1 Abs.2 Nr. 2a BetrAVG
Das Sozialpartnermodell ist kein zusätzlicher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Die Durchführung erfolgt in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
UNSER VERSPRECHEN
Wir erkennen und lösen Ihre Probleme und stehen als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.
per EMail:
info(at)dpm-gruppe.eu
Panoramastr. 56, 74638 Waldenburg, Germany
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.
Share by: