...künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft umwandeln (§ 1 Abs.2 Nr.3 BetrAVG)
Ist in allen 5 Durchführungswegen und in allen 4 Zusage Arten möglich. In der Regel wird eine beitragsorientierte Leistungszusage vereinbart.
Gemäß den Grundsätzen nach § 9a BVV für die Entgeltunterlagen und nach § 8 BVV für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV ist die Schriftform vorgeschrieben. (GKV Spitzenverband vom 18.03.2022)
Archivierung mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Seit 01.01.2002 Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der jährlich BBG Rentenversicherung (§ 1a Abs.1 BetrAVG) und seit 01.01.2022 grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs.1a BetrAVG) Der Anspruch auf Zuschuss gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundlage einer Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (§1a Abs.1 Satz 2 BetrAVG) Diese Vereinbarung wird getroffenen, wenn ein Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung neu abschließen möchte, eine Änderung an einer Entgeltumwandlung vornimmt, oder mit einem bestehenden Vertrag den Arbeitgeber wechselt.