Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22.03.2022 über die geplanten Rentenerhöhung zum 01. Juli 2022 informiert.
Demnach steigt die Rente in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts von gegenwärtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
In der Mitteilung des MBAS heißt es u.a.:
"Im Rahmen der Anpassung wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt: Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerhöhung verrechnet wird und damit die Rentenanpassung der tatsächlichen Lohnentwicklung folgt."
"In diesem Zusammenhang wird auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt, durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die Höhe der Renten ausgewirkt hatte. Damit passt auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sogenanntes Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48 Prozent. Im Ergebnis ergibt sich so ein Ausgleichsbedarf in Höhe von -1,17 Prozent, der mit der diesjährigen Rentenanpassung abgebaut wird."
"Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8 Prozent in den alten Ländern und rund 5,3 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch Zeiten der Kurzarbeit verbeitragt werden."
"Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die überzeichnete Dämpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert."
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt grundsätzlich von der Lohnentwicklung der Beschäftigten ab. Steigen die Durchschnittslöhne der Beschäftigten in Deutschland, wird die gesetzliche Rente im Folgejahr zum 01.07. erhöht. Allein in den Jahren 2015 bis 2020 wurde die gesetzliche Rente so um ca. 17 Prozent erhöht. In den neuen Bundesländern wird die gesetzliche Rente zusätzlich schrittweise an die "Rente West" durch die so genannte Angleichungstreppe angepasst. Ab dem Jahr 2024 sind die Rentenwerte in Ost und West gleich.
Sinken die Durchschnittslöhne der Beschäftigten (wie 2020 geschehen) , verhindert die Rentengarantie ein Absenken der gesetzlichen Renten.
Die Angleichungstreppe für die Anpassung der gesetzlichen Rente in den neuen Bundesländern funktioniert unabhängig von der Entwicklung der Durchschnittslöhne. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent).