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Rentenerhöhung 2022

Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater

 Rentenerhöhung 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22.03.2022 über die geplanten Rentenerhöhung zum 01. Juli 2022 informiert.

Demnach steigt die Rente in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts von gegenwärtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

In der Mitteilung des MBAS heißt es u.a.:
"Im Rahmen der Anpassung wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt: Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerhöhung verrechnet wird und damit die Rentenanpassung der tatsächlichen Lohnentwicklung folgt."

"In diesem Zusammenhang wird auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt, durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die Höhe der Renten ausgewirkt hatte. Damit passt auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sogenanntes Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48 Prozent. Im Ergebnis ergibt sich so ein Ausgleichsbedarf in Höhe von -1,17 Prozent, der mit der diesjährigen Rentenanpassung abgebaut wird."

"Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8 Prozent in den alten Ländern und rund 5,3 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch Zeiten der Kurzarbeit verbeitragt werden."

"Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die überzeichnete Dämpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert."

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt grundsätzlich von der Lohnentwicklung der Beschäftigten ab. Steigen die Durchschnittslöhne der Beschäftigten in Deutschland, wird die gesetzliche Rente im Folgejahr zum 01.07. erhöht. Allein in den Jahren 2015 bis 2020 wurde die gesetzliche Rente so um ca. 17 Prozent erhöht. In den neuen Bundesländern wird die gesetzliche Rente zusätzlich schrittweise an die "Rente West" durch die so genannte Angleichungstreppe angepasst. Ab dem Jahr 2024 sind die Rentenwerte in Ost und West gleich.
Sinken die Durchschnittslöhne der Beschäftigten (wie 2020 geschehen) , verhindert die Rentengarantie ein Absenken der gesetzlichen Renten.
Die Angleichungstreppe für die Anpassung der gesetzlichen Rente in den neuen Bundesländern funktioniert  unabhängig von der Entwicklung der Durchschnittslöhne. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent). 


von Michael Schramm 24. November 2024
Am 06.11.2024 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zu der Sozialversicherungs- und Rechengrößenverordnung 2025 beschlossen. Damit stehen die Rechengrößen für 2025 fest. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 zu bestimmen, wurden die Werte für das Jahr 2024 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2023 fortgeschrieben. Dafür ist je nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate für die alten Länder oder für Deutschland insgesamt heranzuziehen. Sowohl die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat steigt, als auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung sind erstmals und für die Zukunft bundeseinheitlich. Der Beitragssatz für den PSVaG wurde für das Jahr 2024 auf 0,40 Promille festgelegt. Damit fällt der Beitragssatz erheblich, nachdem er 2023 noch 1,90 Promille betragen hat.
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 19. März 2024
Heute, am 19.03.2024 informierte das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) über die Rentenerhöhung 2024. Demnach steigt die Rente in Ost und West erstmals einheitlich um 4,57 Prozent . Die Anpassung auf ein einheitliches Rentenniveau war im letzten Jahr erfolgt. Zur aktuellen Rentenanpassung teilt das BMAS mit: "Es ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner, dass die Renten im Juli um 4,57 Prozent steigen. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Die Rentenanpassung fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus und liegt deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein Meilenstein für unser Land. Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert! Damit die Rente auch zukünftig für alle verlässlich bleibt, die heute arbeiten und fleißig sind, stabilisieren wir mit dem Rentenpaket II die gesetzliche Rente dauerhaft und entlasten gleichzeitig mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler. Damit stellen wir sicher, dass auch die junge Generation zukünftig vom Wachstum profitiert und nicht im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer wird. Stabile Renten sind kein Luxus, sondern seit Jahrzehnten Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft und Garant für Stabilität und sozialen Frieden." Eine sehr gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Zukünftige Rentner sollten jedoch die eigene Situation genau prüfen und privat oder gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine tragfähige planbare Altersversorgung einrichten.
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 14. September 2023
Am 11.09.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zu der Sozialversicherungs- und Rechengrößenverordnung 2024 veröffentlicht. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2023 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2022 fortgeschrieben. Dafür ist je nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate für die alten Länder oder für Deutschland insgesamt heranzuziehen. Die Lohnzuwachsrate im Jahr 2022 betrug für die alten Länder 3,93 Prozent und für Deutschland insgesamt 4,13 Prozent. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat steigt auf 3.535 Euro/Monat (2023: 3.395 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.465 Euro/Monat (2023: 3.290 Euro/Monat). Auf Grundlage der geänderten Bezugsgrenze steigt u.a. auch der Freibetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 7.550 Euro/Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 7.450 Euro/Monat.
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 22. August 2023
Die betriebliche Altersversorgung ist fester Bestandteil der Arbeit jeder Personalabteilung. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gilt seit 2002. Der Rechtanspruch auf einen qualifizierten Arbeitgeberzuschuss ist ebenfalls im Betriebsrentengesetz verankert. Die dynamische Gesetzgebung, Rechtsprechung und zahlreiche Verwaltungsanweisungen zwingen Unternehmen ein bestimmtes Maß an Knowhow der betrieblichen Altersversorgung innerhalb der Personalabteilung vorzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren. Damit die Aus- und Weiterbildung Praxisnah und Anbieterunabhängig erfolgt, setzten zahlreiche Unternehmen auf zertifizierte Ausbildungsangebote. Dabei stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Erfahrungen im Vordergrund. Das Aus- und Weiterbildungsangebot der RPUK Dienstleistung GmbH wurde im Jahr 2023 grundsätzlich überarbeitet und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
von Michael Schramm bav Ökonom & Rentenberater 7. Juli 2023
Am 18.12.2020 wurde das Gesetz zur digitalen Rentenübersicht beschlossen. Seit dem 30.06.2023 ist die digitale Rentenübersicht online. Derzeit handelt es sich um eine Pilotphase. Die Funktionen des Portals werden derzeit ausführlich geprüft und die Daten der gesetzlichen-, betrieblichen-, und privaten Altersversorgung nach und nach in das Portal eingearbeitet. Nutzer können an diesem Verfahren aktiv mitwirken und sich schon heute anmelden. Sobald die digitale Rentenübersicht voll funktionsfähig online nutzbar ist, leistet sie einen wesentlichen Beitrag zu mehr Planbarkeit der individuellen Rentensituation. Auch die Beantragung von Renten zum Renteneintritt wird damit deutlich erleichtert. Weitere Informationen: www.rentenuebersicht.de
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 23. März 2023
Am 20.03.2023 informierte das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) über die Rentenerhöhung 2023. Demnach steigt die Rente im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86% . Damit wird die Rentenangleichung in Ost und West endlich vollzogen. Erstmals seit der Wiedervereinigung wird der Rentenwert in Ost und West einheitlich auf 37,60 Euro je Rentenpunkt festgelegt. Zur aktuellen Rentenanpassung teilt das BMAS mit: "Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zurück, aber das ist nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden."
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 23. Februar 2023
Wird eine Betriebsrente fällig, nutzen viele Unterstützungskassen zum Rentenbeginn die Möglichkeit, statt einer lebenslangen Rente, eine einmalig Kapitalauszahlung zu gewähren. In den Leistungsplänen der Kassen sind solche Regelungen oft verankert. Das BAG ( 3 AZR 220/22) hatte nunmehr zu entscheiden, ob es ausreicht, das 10-fache der Jahresrente als einmalige Abfindung zu bezahlen. Im Leitsatz des BAG heißt es dazu: "Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregeltes Recht, nach seiner Entscheidung anstelle der Zahlung laufender Renten eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten, ist mit § 308 Nr. 4 BGB unvereinbar und unwirksam, wenn die Kapitalleistung nicht mindestens dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der laufenden Renten entspricht." Der versicherungsmathematische Barwert einer lebenslangen Betriebsrente ist wesentlich höher als das 10-fache der Rente. Eine Unterstützungskasse (bzw. der betreffende Arbeitgeber) muss zum vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente in zugesagter Höhe bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soll diese Rente mit einer einmaligen Kapitalauszahlung abgefunden werden, muss der Abfindungsbetrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt werden.
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 17. November 2022
Am 16.11.2022 hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, den Beitragssatz für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Beitragssatz von 1,80 Promille ist zwar gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegen, gegenüber dem langjährigen Mittel in Höhe von 2,70 Promille aber nach wie vor sehr moderat. Für Pensionskassen ist der Beitragssatz 2022 wesentlich gefallen. Er beträgt jetzt "nur" 1,50 Promille gegenüber 3,00 Promille im Vorjahr. Für die jetzt rund 101.000 beitragspflichtigen Mitglieder ist die Mitteilung sehr erfreulich und sorgt für weitere finanzielle Spielräume. Ausschließlicher Zweck des PSVaG ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der PSVaG die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Abgesichert werden betriebliche Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen, Unterstützungskassen-, Pensionsfonds- und Pensionskassenzusagen sowie in bestimmten Fällen Zusagen über eine Direktversicherung (§ 7 BetrAVG).
von Michael Schramm bAV Ökonom & Rentenberater 13. September 2022
Betriebsrenten sind zum einen Steuerpflichtig und zum anderen wird ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhoben. Zum 01.01.2020 wurde durch die Bundesregierung das Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet. Grundlage für die Berechnung des Freibetrags zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die monatliche Bezugsgröße. Berechnet wird der Freibetrag nach § 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Abs.2. Die Bezugsgröße ist in § 18 SGB IV definiert. Nach dem am 08.09.2022 veröffentlichten Referentenentwurf des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) steigt die monatliche Bezugsgröße auf 3.395 €. Damit ergibt sich für eine monatliche Betriebsrente ein Freibetrag von 169,75 € pro Monat. Bei Kapitalzahlungen (oder Abfindungen von Betriebsrenten) liegt der Freibetrag bei 20.370 €. Nachdem der Freibetrag bei Einführung mit 159,25 € pro Monat berechnet wurde, ergibt sich seit Einführung eine Steigerung um ca. 6,5%.
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